Barrierefreiheitserklärung

Die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) verfolgt das Ziel, die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Mitgliedstaaten der EU haben diese Richtlinie in nationales Recht überführt – in Deutschland etwa durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Im Einklang mit den Vorgaben des EAA sowie den jeweiligen nationalen Gesetzen setzen wir uns dafür ein, die Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit unserer Angebote kontinuierlich nach anerkannten Standards zu optimieren.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den 7days Webshop.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir verpflichten uns, alle technischen Anforderungen des EAA – insbesondere gemäß der Norm EN 301 549 und den Richtlinien der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA – vollständig in unseren digitalen Produkten umzusetzen.

Auf Grundlage einer externen Prüfung durch einen Dienstleister können wir folgende Informationen zum Umsetzungsstand geben:

Teile unserer Produkte erfüllen bereits die Anforderungen der EN 301 549 und WCAG 2.2 AA, soweit diese anwendbar sind. In Bereichen wie Benutzeroberfläche, Navigation, Farbgestaltung, Struktur und Formatierung, Verwendung von Bildern, Formularen, Tabellen, Skripten und WAI-ARIA, automatischen Ereignissen, Frames, verschiedenen Medienformaten sowie bei der sprachlichen Verständlichkeit wurden bereits bedeutende Fortschritte erzielt. Weitere Verbesserungen sind geplant und sollen bis 2025 abgeschlossen sein.

Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt und wird regelmäßig aktualisiert.

Feedback

Sollten Sie auf Hindernisse stoßen, Fragen zu nicht barrierefreien Inhalten haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@7days.info. Das Feedback wird an die zuständigen Abteilungen innerhalb des Unternehmens weitergeleitet und schnellstmöglich bearbeitet, um eine barrierefreie Nutzung unserer Produkte sicherzustellen.

Zuständige Regulierungs- und Aufsichtsbehörde (Deutschland):

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.